Freie Trauungen

vom ehemaligen Standesbeamten

  

Re  Thabet

Freier Redner aus Leidenschaft


Standesamt / Freie Trauung

Kombi möglich?

 JA, selbstverständlich

und vor allem in der Hochzeitssaison durchaus sinnvoll!

Jedes Jahr ...

 

Jedes Jahr berichten mir Brautpaare, dass ihr Wunschtermin für eine Trauung außerhalb der Standesämter nicht mehr verfügbar ist - und das bereits einige Monate im Voraus.  Nicht selten seien bestimmte Termine für "Traumhochzeiten" (Hochzeiten außerhalb der Standesämter) sogar über 1 Jahr im Voraus ausgebucht. Wenn überhaupt, gäbe es in vielen Fällen nur noch Termine "die kaum einer haben will" (z.B. Montag-, Dienstag-Vormittag).

 

Diese Situation bringt pro Jahr 100te Paare an den Rand der Verzweiflung

und stellt sie vor bisher ungeahnte organisatorische Schwierigkeiten!



KOMBI - LÖSUNG: 

1. Schritt:

 

Ihr setzt Euch mit dem Standesamt für die Einreichung der Dokumente und die rechtliche Trauung in Verbindung*. Viele Paare entscheiden  sich dafür,  nur  zu zweit zum Unterschreiben aufs Amt zu gehen. Dauert ungefähr 10 Minuten.

 

Insider - Tipp:

Die meisten meiner Paare vereinbaren im Standesamt einen "5-Minuten-Trauungs-Termin" (diese wären in der Regel leichter zu bekommen).

2. Schritt:

 

Für die richtig schöne und persönlich gestaltete "Freie Trauung**" mit mir und Euren Gästen wählt ihr dann einfach und schnell das passende "Freie-Trauung-Paket" und vereinbart mit mir Tag/Ort/Uhrzeit - für eine der schönsten Augenblicke Eures Lebens.

 

Euer Vorteil:

Eure Zeremonie wann, wo und 

wie IHR das möchtet!




* Die Organisation mit dem/beim Standesamt (insbesondere Anmeldung mit persönlichen Dokumenten; dortige Terminvereinbarung; etc.) liegt ausschließlich in der Eigenverantwortung des Brautpaares und ist nicht Gegenstand meiner auf dieser Website angebotenen Leistungen.

** Eine "Freie Trauung" - sowie sie hier angeboten wird - begründet keine Rechte und Pflichten und ersetzt demnach eine standesamtliche Eheschließung nicht. Wer also auch in rechtlicher Hinsicht als verheiratet gelten will, muss sich (zusätzlich) an die zuständige Behörde (Standesamt) wenden.